Sonntag, 28. September 2008

132) Urteil des Obersten Gerichtshof

I - Die Verbrechen, die durch Fahrlässigkeit, sind nicht strafbar, indem Bezug auf die Inhaftierung von mehr als ein Jahr, mit oder ohne Geldbuße, waren die Amnestie Bestimmungen des Absatzes w), Artikel 1 des Gesetzes Nr. 23/91 vom 4. Juli, da diese Entscheidung bis zum April 25, 1991.
II - wurde festgestellt, dass der Antragsteller die zivilen Anspruch, Schmerzen litt, blieb mit einem leichten Missbildung im Kinn Bereich und braucht eine Prothese für die Korrektur einer Läsion in der Region der Zähne, diese Tatsachen ausreichen, um dazu führen, dass der Kläger Personenschäden dass muss ausgewogen sein, indem sie die Opfer eines Penny festgesetzt werden gleichmäßig durch das Gericht, wie in den Artikeln 496 und 494, beide des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Urteil des Obersten Gerichtshof

Keine Kommentare: