Freitag, 21. Februar 2020

723. APOMED: Es gibt Fachkräfte in Gesundheitszentren, deren Karriere und tägliche klinische Praxis gesetzlich nicht vereinbar sind

Die kürzlich gegründete portugiesische Vereinigung der Zahnärzte des öffentlichen Dienstes (APOMED-SP) sagt, dass ihrer Meinung nach nicht berücksichtigt werden sollte, dass es Zahnärzte in Gesundheitszentren gibt.
Der Verband wirft der Regierung daher vor, im Rahmen des 2015 ins Leben gerufenen Pilotprojekts, das medizinische Konsultationen im SNS, leitende Techniker der allgemeinen Laufbahn, Absolventen oder Master in Zahnmedizin und damit Zahnmedizin anbietet , in die Gesundheitszentren aufgenommen worden zu sein ordnungsgemäß für diese klinische Praxis qualifiziert, deren Karriere und tägliche klinische Praxis jedoch gesetzlich nicht vereinbar sind.
In einer Mitteilung an die Nachrichtenredaktionen, in der das Managementtreffen des Verbandes zusammengefasst ist, das am 16. Januar stattgefunden hat, um eine Bestandsaufnahme der Mundgesundheit in Portugal vorzunehmen, unterstreicht APOMED-SP, dass dies nach Ansicht von APOMED-SP (…) nicht berücksichtigt werden sollte Es gibt Zahnärzte in Gesundheitszentren (…) Es gibt immer noch Dienstleister mit grünen Belegen, die von privaten Unternehmen, die sie einstellen, in Gesundheitszentren platziert werden. In Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 63/2013 vom 27. August und Artikel 12 des Gesetzes 7/2009 vom 14. September basieren diese Verträge auf falschen grünen Belegen: Sie arbeiten nicht an ihrem eigenen Standort, sondern an einem Ort, der dazu gehört jemand anderes, wo die Firma sie zur Präsentation schickt; Sie verwenden Geräte und andere Materialien, die ihnen nicht gehören. sind zur Teilnahme verpflichtet; Ziele zu erfüllen, die vom Unternehmen oder vom Gesundheitswesen festgelegt werden; Sie erhalten ein festes Monatsgehalt, das von Unternehmen zu Unternehmen oder sogar je nach Arbeitsplatz unterschiedlich sein kann.
Der Verband, der Zahnärzte des öffentlichen Dienstes vertritt, sagt auch, dass es zur Vereinheitlichung von Verfahren, Rechten und Pflichten dringend erforderlich ist, die spezielle zahnmedizinische Karriere beim Finanzministerium zu genehmigen, unter Berücksichtigung der Tatsache, dass diese Karriere beim Gesundheitsministerium genehmigt wurde im November 2017 und seitdem sind keine weiteren Fortschritte in diesem Prozess bekannt.
Zahnärzte ohne Assistenten
APOMED-SP verurteilt auch mehrere Fragen im Zusammenhang mit Sicherheit und Qualität bei der Bereitstellung von Mundgesundheit im Nationalen Gesundheitsdienst und verweist darauf, dass es derzeit Ärzte gibt, die ohne Assistenten arbeiten (sie arbeiten daher allein). Daher können sie bei der Durchführung der Behandlungen, die in ihre Zuständigkeit fallen, nicht die erforderliche Qualität garantieren. Mehr noch: Es gibt Situationen, in denen die Sicherheit des Benutzers und des Fachmanns ohne einen Assistenten ernsthaft beeinträchtigt werden kann. Das Problem wurde bereits mehrfach auf höheren Ebenen gemeldet, ohne dass Schritte zur Lösung unternommen wurden.
Einige Zahnärzte haben keinen ordnungsgemäßen Zugriff auf die Krankenakte des Patienten. Daher haben sie größere Schwierigkeiten bei der Identifizierung aller damit verbundenen Pathologien und der aktuellen Therapie. Viele Benutzer wissen nicht, wie sie dem Zahnarzt eine dieser beiden Situationen erklären sollen. In diesen Fällen ist es daher leicht, klinisch grobe Fehler zu machen, indem der Zugang zu Computersystemen unter den gleichen Bedingungen wie bei anderen Ärzten eingeschränkt wird, beschuldigt der Verband ebenfalls.
Darüber hinaus zeigt der Verein, dass die Überweisung von Patienten an den Zahnarzt zwingend vom Hausarzt vorgenommen wird, manchmal in offener Konsultation und nicht vom Hausarzt. Wenn der Zahnarzt einen Patienten an den Krankenhausdienst überweisen muss, nämlich an den Dienst für Stomatologie oder Kiefer- und Gesichtschirurgie, muss er den Hausarzt erneut (sofern verfügbar) bitten, dies zu tun. Diese Situation ist frei von Nexus und dem elementarsten gesunden Menschenverstand.
Es versteht sich nicht, dass der Zahnarzt Sie nicht ins Krankenhaus überweisen kann. Ebenso wird nicht davon ausgegangen, dass der Zahnarzt Patienten nicht an das sogenannte zahnärztliche Kontrollprogramm überweisen kann, und diese Überweisung ist für andere Angehörige der Gesundheitsberufe zuständig, einige ohne spezielle Vorbereitung auf die Mundgesundheit und Verhinderung anderer Fachkräfte mit Gesundheitstraining. Oral (zum Beispiel Oral Hygienists) kann dies direkt für SO-CSP tun (manchmal sogar nach ihren Aktivitäten in der Schulgesundheit), schließt er.