1
- In Anbetracht der Ergebnisse, die mit den Pilotversuchen erzielt
wurden, die gemäß der Verordnung Nr. 8591-B / 2016, veröffentlicht im
Diário da República, 2. Serie, Nr. 125, vom 1. Juli 2016, durchgeführt
wurden, sind die folgenden Ziele für die Förderung definiert der
Mundgesundheit in der primären Gesundheitsversorgung im Rahmen der
Überarbeitung des Nationalen Programms zur Förderung der Mundgesundheit,
wobei die strategischen Maßnahmen des Nationalen Gesundheitsdienstes
(SNS) im Bereich der Mundgesundheit bis 2020 auf Folgendes ausgerichtet
werden:
(a) Förderung einer ausgewogenen Mundgesundheitsversorgung durch Erhöhung und Verbesserung der Mundgesundheitsversorgung in der Grundversorgung durch die Durchführung von Mundgesundheitsberatungen in allen Gemeinden des Landes;
b) auf der Grundlage der Überweisung durch den Hausarzt und der Durchführung klinisch notwendiger Behandlungen durch Zahnärzte unter Ausschluss streng ästhetischer Eingriffe einen angemessenen Zugang zu Mundgesundheitsreaktionen in der primären Gesundheitsversorgung zu gewährleisten;
c) Entwicklung einer integrierten oralen Gesundheitsversorgung in der primären Gesundheitsversorgung, die die Artikulation von Zahnärzten, Allgemein- und Hausärzten, Ärzten des öffentlichen Gesundheitswesens, Mundpflegern, Ernährungswissenschaftlern und Psychologen fördert. , Krankenschwestern und andere Angehörige der Gesundheitsberufe, um die Integration der Pflege in das Team für Familiengesundheit zu fördern;
d) Förderung der Zusammenarbeit zwischen dem Mundgesundheitsteam der primären Gesundheitsversorgung und den stomatologischen Diensten und anderen Krankenhausspezialitäten, um eine einfache und wirksame Überweisung von Patienten zu gewährleisten, die eine Krankenhausversorgung benötigen;
e) Entwicklung nationaler, regionaler und lokaler Schulungsmaßnahmen entsprechend den festgestellten Bedürfnissen, um die Reaktion auf die Bedürfnisse der Bevölkerung im Bereich der Mundgesundheit zu verbessern und die Bedeutung der Förderung der Mundgesundheit sichtbarer zu machen;
f) Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung der Mundgesundheit und Vorbeugung von Mundhöhlenerkrankungen in verschiedenen Kontexten auf kontinuierliche Weise und im Rahmen der Förderung der Alphabetisierung und des Trainings im Bereich der Mundgesundheit, namentlich durch das Nationale Schulgesundheitsprogramm, das Gesundheitskonzept und Care Integration und die Initiative SNS + Proximity;
g) Partnerschaften mit Kommunen zur Entwicklung von Initiativen und Projekten zur Förderung der Mundgesundheit unter besonderer Berücksichtigung der primären Gesundheitsversorgung im Einklang mit den lokalen Gesundheitsplänen aufbauen;
h) Austausch über gute Mundgesundheitspraktiken, die von Zahnärzten und im Bereich der Mundgesundheit tätigen Angehörigen der Gesundheitsberufe angewendet werden, und Verbreitung von Erfahrungen und Ergebnissen, die sich in effektiven Gewinnen niederschlagen;
(i) Förderung der ordnungsgemäßen Aufzeichnung von Daten zur Zahnarzttätigkeit in Bezug auf die Grundversorgung im Mundgesundheitsinformationssystem (SISO);
j) in Informationen und Wissen zur Mundgesundheit investieren und die Forschung im Bereich Mundgesundheit fördern und fördern;
k) Überwachung und Bewertung der in den vorhergehenden Absätzen erarbeiteten Maßnahmen anhand von Qualitätsindikatoren, die sich in Gesundheitsgewinnen niederschlagen.
2 - Die Generaldirektion Gesundheit (DGS) legt die in Absatz 1 Buchstabe k genannten Indikatoren innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung fest, einschließlich eines Strangs zur Beurteilung der Nutzerzufriedenheit nach der Verordnung über Zahnärzte.
(a) Förderung einer ausgewogenen Mundgesundheitsversorgung durch Erhöhung und Verbesserung der Mundgesundheitsversorgung in der Grundversorgung durch die Durchführung von Mundgesundheitsberatungen in allen Gemeinden des Landes;
b) auf der Grundlage der Überweisung durch den Hausarzt und der Durchführung klinisch notwendiger Behandlungen durch Zahnärzte unter Ausschluss streng ästhetischer Eingriffe einen angemessenen Zugang zu Mundgesundheitsreaktionen in der primären Gesundheitsversorgung zu gewährleisten;
c) Entwicklung einer integrierten oralen Gesundheitsversorgung in der primären Gesundheitsversorgung, die die Artikulation von Zahnärzten, Allgemein- und Hausärzten, Ärzten des öffentlichen Gesundheitswesens, Mundpflegern, Ernährungswissenschaftlern und Psychologen fördert. , Krankenschwestern und andere Angehörige der Gesundheitsberufe, um die Integration der Pflege in das Team für Familiengesundheit zu fördern;
d) Förderung der Zusammenarbeit zwischen dem Mundgesundheitsteam der primären Gesundheitsversorgung und den stomatologischen Diensten und anderen Krankenhausspezialitäten, um eine einfache und wirksame Überweisung von Patienten zu gewährleisten, die eine Krankenhausversorgung benötigen;
e) Entwicklung nationaler, regionaler und lokaler Schulungsmaßnahmen entsprechend den festgestellten Bedürfnissen, um die Reaktion auf die Bedürfnisse der Bevölkerung im Bereich der Mundgesundheit zu verbessern und die Bedeutung der Förderung der Mundgesundheit sichtbarer zu machen;
f) Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung der Mundgesundheit und Vorbeugung von Mundhöhlenerkrankungen in verschiedenen Kontexten auf kontinuierliche Weise und im Rahmen der Förderung der Alphabetisierung und des Trainings im Bereich der Mundgesundheit, namentlich durch das Nationale Schulgesundheitsprogramm, das Gesundheitskonzept und Care Integration und die Initiative SNS + Proximity;
g) Partnerschaften mit Kommunen zur Entwicklung von Initiativen und Projekten zur Förderung der Mundgesundheit unter besonderer Berücksichtigung der primären Gesundheitsversorgung im Einklang mit den lokalen Gesundheitsplänen aufbauen;
h) Austausch über gute Mundgesundheitspraktiken, die von Zahnärzten und im Bereich der Mundgesundheit tätigen Angehörigen der Gesundheitsberufe angewendet werden, und Verbreitung von Erfahrungen und Ergebnissen, die sich in effektiven Gewinnen niederschlagen;
(i) Förderung der ordnungsgemäßen Aufzeichnung von Daten zur Zahnarzttätigkeit in Bezug auf die Grundversorgung im Mundgesundheitsinformationssystem (SISO);
j) in Informationen und Wissen zur Mundgesundheit investieren und die Forschung im Bereich Mundgesundheit fördern und fördern;
k) Überwachung und Bewertung der in den vorhergehenden Absätzen erarbeiteten Maßnahmen anhand von Qualitätsindikatoren, die sich in Gesundheitsgewinnen niederschlagen.
2 - Die Generaldirektion Gesundheit (DGS) legt die in Absatz 1 Buchstabe k genannten Indikatoren innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung fest, einschließlich eines Strangs zur Beurteilung der Nutzerzufriedenheit nach der Verordnung über Zahnärzte.
3
- Das Einlagensicherungssystem überprüft das nationale Programm zur
Förderung der Mundgesundheit, das die strategischen Ziele bis 2020
festlegt, und legt es innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten dieser
Verordnung zur öffentlichen Diskussion vor.
4 - Die Shared Services des Gesundheitsministeriums, EPE (SPMS, EPE), passen das SISO an diese Politik der Mundgesundheitspflege in der primären Gesundheitsversorgung an und entwickeln sie weiter. Außerdem erarbeiten sie das Oral Health Bulletin, das im Gesundheitswesen verfügbar sein sollte Datenplattform (PDS) bis zum 31. Dezember 2018.
5 - Die Stellen des Gesundheitsministeriums und des NHS verfolgen die im Rahmen dieser Verordnung festgelegten Ziele für 2020 und sorgen zur Förderung des Zugangs und der Gerechtigkeit bei der Erbringung der Gesundheitsversorgung als konkrete Ziele dafür, dass:
a) Bis zum Ende des ersten Halbjahres 2019 haben mindestens 30% der Gemeinden mindestens eine Zahnarztpraxis;
(b) Bis Ende 2019 haben mindestens 60% der Gemeinden mindestens eine Zahnarztpraxis, und mindestens eine solche Reaktion sollte in allen Gruppierungen von Gesundheitszentren vorhanden sein.
c) Bis zum Ende des ersten Halbjahres 2020 haben alle Gemeinden mindestens eine Zahnarztpraxis.
6 - Das Einlagensicherungssystem hat in Verbindung mit den anderen im vorstehenden Absatz genannten Stellen, nämlich mit den regionalen Gesundheitsverwaltungen, der Zentralverwaltung des Gesundheitssystems, dem IP (ACSS, IP), dem SPMS, dem EPE und der Verordnung vom Zahnärzte, eine halbjährliche Bewertung der Umsetzung der in dieser Verordnung festgelegten Ziele, die Empfehlungen enthalten sollte, die auf dem NHS-Portal und auf der Website des Unternehmens bis zum 1. September bzw. 1. März veröffentlicht werden sollen.
7 - Kosten im Zusammenhang mit der Operationalisierung und Überwachung dieser Strategie werden von ACSS, IP unterstützt
8 - Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
14. September 2018. - Der stellvertretende Minister für Staat und Gesundheit,
4 - Die Shared Services des Gesundheitsministeriums, EPE (SPMS, EPE), passen das SISO an diese Politik der Mundgesundheitspflege in der primären Gesundheitsversorgung an und entwickeln sie weiter. Außerdem erarbeiten sie das Oral Health Bulletin, das im Gesundheitswesen verfügbar sein sollte Datenplattform (PDS) bis zum 31. Dezember 2018.
5 - Die Stellen des Gesundheitsministeriums und des NHS verfolgen die im Rahmen dieser Verordnung festgelegten Ziele für 2020 und sorgen zur Förderung des Zugangs und der Gerechtigkeit bei der Erbringung der Gesundheitsversorgung als konkrete Ziele dafür, dass:
a) Bis zum Ende des ersten Halbjahres 2019 haben mindestens 30% der Gemeinden mindestens eine Zahnarztpraxis;
(b) Bis Ende 2019 haben mindestens 60% der Gemeinden mindestens eine Zahnarztpraxis, und mindestens eine solche Reaktion sollte in allen Gruppierungen von Gesundheitszentren vorhanden sein.
c) Bis zum Ende des ersten Halbjahres 2020 haben alle Gemeinden mindestens eine Zahnarztpraxis.
6 - Das Einlagensicherungssystem hat in Verbindung mit den anderen im vorstehenden Absatz genannten Stellen, nämlich mit den regionalen Gesundheitsverwaltungen, der Zentralverwaltung des Gesundheitssystems, dem IP (ACSS, IP), dem SPMS, dem EPE und der Verordnung vom Zahnärzte, eine halbjährliche Bewertung der Umsetzung der in dieser Verordnung festgelegten Ziele, die Empfehlungen enthalten sollte, die auf dem NHS-Portal und auf der Website des Unternehmens bis zum 1. September bzw. 1. März veröffentlicht werden sollen.
7 - Kosten im Zusammenhang mit der Operationalisierung und Überwachung dieser Strategie werden von ACSS, IP unterstützt
8 - Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
14. September 2018. - Der stellvertretende Minister für Staat und Gesundheit,
Fernando Manuel Ferreira Araújo.
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen