1
- In Anbetracht der Ergebnisse, die mit den Pilotversuchen erzielt
wurden, die gemäß der Verordnung Nr. 8591-B / 2016, veröffentlicht im
Diário da República, 2. Serie, Nr. 125, vom 1. Juli 2016, durchgeführt
wurden, sind die folgenden Ziele für die Förderung definiert der
Mundgesundheit in der primären Gesundheitsversorgung im Rahmen der
Überarbeitung des Nationalen Programms zur Förderung der Mundgesundheit,
wobei die strategischen Maßnahmen des Nationalen Gesundheitsdienstes
(SNS) im Bereich der Mundgesundheit bis 2020 auf Folgendes ausgerichtet
werden:
(a)
Förderung einer ausgewogenen Mundgesundheitsversorgung durch Erhöhung
und Verbesserung der Mundgesundheitsversorgung in der Grundversorgung
durch die Durchführung von Mundgesundheitsberatungen in allen Gemeinden
des Landes;
b)
auf der Grundlage der Überweisung durch den Hausarzt und der
Durchführung klinisch notwendiger Behandlungen durch Zahnärzte unter
Ausschluss streng ästhetischer Eingriffe einen angemessenen Zugang zu
Mundgesundheitsreaktionen in der primären Gesundheitsversorgung zu
gewährleisten;
c)
Entwicklung einer integrierten oralen Gesundheitsversorgung in der
primären Gesundheitsversorgung, die die Artikulation von Zahnärzten,
Allgemein- und Hausärzten, Ärzten des öffentlichen Gesundheitswesens,
Mundpflegern, Ernährungswissenschaftlern und Psychologen fördert. ,
Krankenschwestern und andere Angehörige der Gesundheitsberufe, um die
Integration der Pflege in das Team für Familiengesundheit zu fördern;
d)
Förderung der Zusammenarbeit zwischen dem Mundgesundheitsteam der
primären Gesundheitsversorgung und den stomatologischen Diensten und
anderen Krankenhausspezialitäten, um eine einfache und wirksame
Überweisung von Patienten zu gewährleisten, die eine
Krankenhausversorgung benötigen;
e)
Entwicklung nationaler, regionaler und lokaler Schulungsmaßnahmen
entsprechend den festgestellten Bedürfnissen, um die Reaktion auf die
Bedürfnisse der Bevölkerung im Bereich der Mundgesundheit zu verbessern
und die Bedeutung der Förderung der Mundgesundheit sichtbarer zu machen;
f)
Entwicklung von Maßnahmen zur Förderung der Mundgesundheit und
Vorbeugung von Mundhöhlenerkrankungen in verschiedenen Kontexten auf
kontinuierliche Weise und im Rahmen der Förderung der Alphabetisierung
und des Trainings im Bereich der Mundgesundheit, namentlich durch das
Nationale Schulgesundheitsprogramm, das Gesundheitskonzept und Care
Integration und die Initiative SNS + Proximity;
g)
Partnerschaften mit Kommunen zur Entwicklung von Initiativen und
Projekten zur Förderung der Mundgesundheit unter besonderer
Berücksichtigung der primären Gesundheitsversorgung im Einklang mit den
lokalen Gesundheitsplänen aufbauen;
h)
Austausch über gute Mundgesundheitspraktiken, die von Zahnärzten und im
Bereich der Mundgesundheit tätigen Angehörigen der Gesundheitsberufe
angewendet werden, und Verbreitung von Erfahrungen und Ergebnissen, die
sich in effektiven Gewinnen niederschlagen;
(i)
Förderung der ordnungsgemäßen Aufzeichnung von Daten zur
Zahnarzttätigkeit in Bezug auf die Grundversorgung im
Mundgesundheitsinformationssystem (SISO);
j) in Informationen und Wissen zur Mundgesundheit investieren und die Forschung im Bereich Mundgesundheit fördern und fördern;
k)
Überwachung und Bewertung der in den vorhergehenden Absätzen
erarbeiteten Maßnahmen anhand von Qualitätsindikatoren, die sich in
Gesundheitsgewinnen niederschlagen.
2
- Die Generaldirektion Gesundheit (DGS) legt die in Absatz 1 Buchstabe k
genannten Indikatoren innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten dieser
Verordnung fest, einschließlich eines Strangs zur Beurteilung der
Nutzerzufriedenheit nach der Verordnung über Zahnärzte.
3
- Das Einlagensicherungssystem überprüft das nationale Programm zur
Förderung der Mundgesundheit, das die strategischen Ziele bis 2020
festlegt, und legt es innerhalb von 30 Tagen nach Inkrafttreten dieser
Verordnung zur öffentlichen Diskussion vor.
4
- Die Shared Services des Gesundheitsministeriums, EPE (SPMS, EPE),
passen das SISO an diese Politik der Mundgesundheitspflege in der
primären Gesundheitsversorgung an und entwickeln sie weiter. Außerdem
erarbeiten sie das Oral Health Bulletin, das im Gesundheitswesen
verfügbar sein sollte Datenplattform (PDS) bis zum 31. Dezember 2018.
5
- Die Stellen des Gesundheitsministeriums und des NHS verfolgen die im
Rahmen dieser Verordnung festgelegten Ziele für 2020 und sorgen zur
Förderung des Zugangs und der Gerechtigkeit bei der Erbringung der
Gesundheitsversorgung als konkrete Ziele dafür, dass:
a) Bis zum Ende des ersten Halbjahres 2019 haben mindestens 30% der Gemeinden mindestens eine Zahnarztpraxis;
(b)
Bis Ende 2019 haben mindestens 60% der Gemeinden mindestens eine
Zahnarztpraxis, und mindestens eine solche Reaktion sollte in allen
Gruppierungen von Gesundheitszentren vorhanden sein.
c) Bis zum Ende des ersten Halbjahres 2020 haben alle Gemeinden mindestens eine Zahnarztpraxis.
6
- Das Einlagensicherungssystem hat in Verbindung mit den anderen im
vorstehenden Absatz genannten Stellen, nämlich mit den regionalen
Gesundheitsverwaltungen, der Zentralverwaltung des Gesundheitssystems,
dem IP (ACSS, IP), dem SPMS, dem EPE und der Verordnung vom Zahnärzte,
eine halbjährliche Bewertung der Umsetzung der in dieser Verordnung
festgelegten Ziele, die Empfehlungen enthalten sollte, die auf dem
NHS-Portal und auf der Website des Unternehmens bis zum 1. September
bzw. 1. März veröffentlicht werden sollen.
7 - Kosten im Zusammenhang mit der Operationalisierung und Überwachung dieser Strategie werden von ACSS, IP unterstützt
8 - Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
14. September 2018. - Der stellvertretende Minister für Staat und Gesundheit,
Fernando Manuel Ferreira Araújo.