Montag, 28. November 2016

664. Versandnummer 12889/2015

Verordnung Nummer 301/2009, den 24. März datiert, regelt den Betrieb des nationalen Programms zur Förderung der Mundgesundheit in Bezug auf die Bereitstellung von personalisierten Mundgesundheitsversorgung, präventive und kurative, von spezialisierten Fachleuten zur Verfügung gestellt, überall Zugang zu mündlichen Gesundheitsversorgung, in diesem Augenblick an verschiedene Zielgruppen., Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, schwangere Frauen in den National Health Service, Nutznießer der Solidaritätszuschlag für ältere Menschen und mit der HIV / AIDS - Virus profitieren von diesem Programm infiziert Anwender. Durch Bestellnummer 686/2014 vom 6. Januar wurde das Programm erweitert, um auch die frühe Intervention bei oralen Krebserkrankungen zu berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang ergab die dritte nationale Studie der Prävalenz von oralen Erkrankungen , dass in den letzten Jahren eine deutliche Reduzierung der Höhe der Krankheit bei Kindern und Jugendlichen, die profitiert haben von einer langen Arbeit zu fördern und zu verhindern , oralen und zum gewesen Andererseits eine Erhöhung der Anzahl und Wirksamkeit der durchgeführten Behandlungen, was zu einer enormen Verbesserung der zahnärztlichen Situation dieser Zielgruppe geführt hat.
Es wurde jedoch festgestellt, dass Kinder und Jugendliche mit besonderen Bedürfnissen nicht immer vom Nationalen Gesundheitsgesundheitsförderungsprogramm profitieren, so dass die Anforderungen, die Zugang zu ihr schaffen, nun definiert werden.
Es wurde auch festgestellt , dass mit der HIV / AIDS - Virus infizierten Nutzer, für die bestimmt wird , dass sie zu sechs Kontrollen aufbrauchen können - Zahnärzte präsentieren können neue Behandlungsbedarf und im Hinblick auf das erhöhte Risiko von gesundheitlichen Problemen bei diesen Benutzern, Zusätzliche Zyklen werden jetzt bereitgestellt.
Gemäß Artikel 2 Absätze 2 und 3 des Artikels 7 der Verwaltungsregel Nr. 301/2009 vom 24. März lege ich folglich fest:
1 - Das nationale Programm zur Förderung der Mundgesundheit (PNPSO) wird erweitert:
a) 18-Jährige, die Empfänger des PNPSO sind und den Behandlungsplan im Alter von 16 Jahren abgeschlossen haben;
b) die mit dem HIV / AIDS-Virus infizierten Benutzer, die bereits von PNPSO erfasst wurden und seit mehr als 24 Monaten keine Behandlung erhalten;
c) Kinder und Jugendliche von 7, 10 und 13 Jahren mit besonderen gesundheitlichen Bedürfnisse, auch solche mit psychischen Erkrankungen, Zerebralparese, Trisomie 21, unter anderen, die noch nicht von PNPSO abgedeckt.
2 - Die Erweiterung in der vorherigen Nummer vorgesehen ist: 
a) 18-Jährigen, die schon Nutznießer der PNPSO und beendet den Behandlungsplan im Alter von 16, einer Zahnarztprüfung vergeben wird,  
b) infizierten Patienten mit HIV / AIDS - Virus , die bereits von der PNPSO abgedeckt und die noch nicht länger als 24 Monate behandelt wurden, dürfen den Zugang zu einem Zyklus von Behandlungen , bestehend aus bis zu zwei Zahnarzt Checks, die nicht wiederholt werden kann , weniger als 24 Monate;  
c) Kinder und Jugendliche von 7, 10 und 13 Jahren mit besonderen gesundheitlichen Bedürfnisse, wie sie mit einer psychischen Erkrankung, Zerebralparese, Trisomie 21, unter anderen, die noch nicht von PNPSO bedeckt worden, und im Anschluss an der Abschirmung durch das Gesundheit gefördert Einheit des National Health Service: ein Check-Zahnarzt oder Überweisung für Oral Hygieniker i) verliehen; ii) Wenn das Kind oder den Jugendlichen wird in einer mündlichen Gesundheitsberatung, insbesondere nicht zu erwarten, zusammenarbeiten , weil Sedierung erforderlich sein kann, Weisung durch der Hausarzt, durch die Zeit und Stunde Beratung, ins Krankenhaus Stomatologie Dienste Ihrer Region des Wohnsitzes.
3 - Dieser Beschluss wird am 1. März 2016 wirksam.
9. November 2015 - Der Minister für Gesundheit, Fernando Serra Leal da Costa

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